Wettbewerb bei Artilleriemunition: Kartellamt segnet Zusammenarbeit ab

11.03.2026


Das Bundeskartellamt hat ein Gemeinschaftsprojekt zwischen dem norwegischen Rüstungsunternehmen Nammo und dem deutschen Hersteller Diehl Defence genehmigt. Diese Entscheidung ebnet den Weg für die Gründung eines Joint Ventures, das die Produktion von 155-Millimeter-Geschossen in Deutschland erheblich steigern wird. Die Zusammenarbeit zielt darauf ab, den Wettbewerb im Bereich der Artilleriemunition zu intensivieren und die Präsenz von Nammo im deutschen Markt auszubauen.

Diehl Defence mit Sitz in Überlingen am Bodensee hat bisher nur in begrenztem Umfang Artilleriegranaten gefertigt. Durch die Partnerschaft mit dem Branchenriesen Nammo wird das Unternehmen nun in der Lage sein, seine Produktionskapazitäten deutlich zu erhöhen. Nammo verfügte bislang über keine Produktionsanlagen in Deutschland, was sich durch das Joint Venture mit Diehl Defence ändern wird. Diese strategische Allianz ermöglicht es beiden Unternehmen, gemeinsam an einem Großauftrag der Bundeswehr teilzunehmen.

Nammo und Diehl Defence hatten gemeinsam an einer Ausschreibung für einen Bundeswehr-Großauftrag teilgenommen und dabei den Zuschlag erhalten. Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens war eine Voraussetzung, um diesen Auftrag ausführen zu können. Andreas Mundt, der Chef des Bundeskartellamts, betont, dass Diehl Defence den Auftrag alleine nicht hätte ausführen können. Nammo hat die von der Bundeswehr bestellte Munition entwickelt und hält das geistige Eigentum daran.

Mundt erklärt weiter, dass durch die Zusammenarbeit von Diehl und Nammo der Wettbewerb nicht eingeschränkt, sondern sogar gefördert werde. Es entstehe ein leistungsfähiger Wettbewerb in Deutschland, der den Rüstungsmarkt beleben wird. Die Genehmigung des Kartellamts legt den Firmen keine Steine in den Weg, sodass das Joint Venture nun gegründet werden kann und die Produktion der Artilleriemunition aufgenommen werden kann.

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