
Im Kanton Basel-Stadt ist es zu einer bemerkenswerten Panne bei der elektronischen Stimmabgabe gekommen. Wie die Behörden mitteilten, konnten rund 2048 elektronisch abgegebene Stimmen nicht ausgewertet werden, da technische Probleme bei der Verwendung von USB-Sticks die Entschlüsselung der digitalen Urne verhinderten. Betroffen sind vor allem Auslandschweizer sowie Stimmberechtigte mit Behinderungen, die für die E-Voting-Methode zugelassen waren.
Die Staatskanzlei des Kantons gab bekannt, dass trotz mehrerer Versuche von IT-Experten das Problem nicht behoben werden konnte. "Man verwendet drei USB-Sticks, auf allen ist der richtige Code, aber keiner funktioniert", erklärte Regierungssprecher Marco Greiner. Die Behörden haben ihre Bemühungen zur Problemlösung vorläufig eingestellt, nachdem alle verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Die Panne wirft Fragen zur Zuverlässigkeit elektronischer Wahlsysteme auf, obwohl der Kanton betont, dass keine Verbindung zum E-Voting-System der Schweizerischen Post bestehe. Andere Kantone wie Thurgau, Graubünden und St. Gallen seien von dem Problem nicht betroffen, und es gebe keine Hinweise auf Manipulation durch Dritte. Die Behörden schliessen menschliches Fehlverhalten als Ursache nicht aus und kündigten eine sorgfältige Analyse an.
Für die betroffenen Stimmberechtigten hat die Panne konkrete Konsequenzen. Die im Elsass lebende Auslandschweizerin Christine D'Souza kündigte rechtliche Schritte an und kritisierte die späte Information durch die Behörden. Die Staatskanzlei rief Betroffene zwar dazu auf, alternative Stimmabgabemöglichkeiten zu nutzen, räumte aber ein, dass dies für Auslandschweizer meist nicht realistisch sei. Die genauen Auswirkungen auf das Abstimmungsergebnis werden erst nach der offiziellen Bekanntgabe durch den Bundesrat am 21. März vollständig klar werden.

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